Grundsätzlich sollte das 18.Lebensjahr abgeschlossen sein. Ist das Längenwachstum jedoch schon mit dem 17.Lebensjahr vollendet, so kann bereits früher eine Nasenkorrektur erfolgen.
Grundsätzlich sollte das 18.Lebensjahr abgeschlossen sein. Ist das Längenwachstum jedoch schon mit dem 17.Lebensjahr vollendet, so kann bereits früher eine Nasenkorrektur erfolgen.
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